Allgemeine Geschäftsbedinungen
Die Grundlage einer dauernden und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, sondern
Zusammenarbeit und gegenseitiges Vertrauen. Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit unseren Kunden in unseren Lieferungs- und Zahlungsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu
regeln, indem wir zugleich Einkaufs- bzw. Auftragsbedingungen unserer Kunden, auch im Voraus für alle künftigen Geschäfte,
hiermit ausdrücklich widersprechen.
§ 1 Geltungsbereich dieser AGB, der VOB/B und anwendbares Recht
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil aller Angebote und Verträge zwischen dem Kunden und uns.
Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten
ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder
von unseren AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden. Gerichtsstand im Geschäftsverkehr mit unseren
vollkaufmännischen Kunden ist der Sitz unserer Firma.
(2) Übernehmen wir auch Verlegung, Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung
für Bauleistungen (VOB / Teil B) für eindeutig als bloße Bauleistungen abgetrennte Teile der vertraglichen Leistungen
Vertragsgrundlage; wir bieten unseren Kunden Einsicht in die Vertragsbedingungen der VOB / Teil B und ggf. die Technischen
Vorschriften der VOB / Teil C an. Die VOB werden auf Wunsch zugesandt.
(3) Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart, unter Ausschluss der Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten
Nationen über Verträge für den Internationalen Warenkauf (CISG vom 11. April 1980 in der jeweils geltenden Fassung).
§ 2 Angebote und Lieferfristen
(1) Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes. Der Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
(2) Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
(3) Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen
zusagen. Der Beginn der von uns angegebenen schriftlichen Lieferfrist setzt die vollständige Abklärung aller technischen Fragen
voraus.
(4) Lieferungen frei Baustelle/frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen, befahrbare Anfuhr-Straße vorausgesetzt. Ist Abladen
vereinbart, wird am Fahrzeug abgeladen.
§ 3 Preise
(1) Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport.
(2) Die Gewährung eines Zahlungsziels bedarf der Vereinbarung.
(3) Skontogewährung bedarf der Vereinbarung und hat zur weiteren Voraussetzung, dass das Konto des Kunden sonst keine
fälligen Forderungen zu unseren Gunsten ausweist. Skontierfähig ist nur der Warenwert ohne Fracht und Dienstleistungen.
(4) Preise gelten nur dann als Festpreise, wenn wir dies schriftlich bestätigt haben.
(5) Bei einem Auftragsvolumen von unter Euro 50,00 netto erheben wir eine Aufwandsentschädigung von Euro 5,00 netto.
§ 4 Rücktritt
(1) Wir sind berechtigt von einem bereits geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn
der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
aufgrund eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß
möglich ist.
der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen.
(2) In einem solchen Fall werden wir den Kunden unverzüglich von der Nicht-Verfügbarkeit informieren und unverzüglich bereits
erhaltene Gegenleistungen an den Kunden erstatten, wenn wir vom Vertrag zurücktreten.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis und ohne Abzug sofort fällig. Verzug tritt ohne
weitere Mahnung ein, wenn der Kunde nicht innerhalb von drei Kalenderwochen, gerechnet ab dem Datum der Lieferung zahlt.
(2) Im Fall einer Mahnung entsteht eine Gebühr i.H.v. Euro 5,00, deren Zahlungspflicht lediglich bei der ersten Mahnung nicht
besteht, sofern diese verzugsbegründend ist.
(3) Rechnungsregulierung durch Scheck oder Wechsel erfolgt zahlungshalber und bedarf unserer Zustimmung. Diskont und
Wechselspesen und Kosten trägt in diesen Fällen der Kunde.
(4) Bei Zahlungsschwierigkeiten des Kunden z. B. Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselprotest, sind wir berechtigt, alle
offenstehenden und gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber
hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. In einem solchen Falle entfallen eventuell
vereinbarte Skonti und Rabatte.
§ 6 Lieferung
Für unsere Lieferungen ist die Verladestelle der Erfüllungsort; bei Anlieferungen trägt der Kunde die Gefahr. Lieferung erfolgt an die
vereinbarte Stelle, bei geänderter Anweisung trägt der Kunde die zusätzlichen Kosten.
(1) Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren
Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Kunden oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare
Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Kunden zu
erfolgen. Wartezeiten werden dem Kunden berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund getroffener
Vereinbarungen vom uns oder unserem Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau
findet nicht statt.
(2) Bei unberechtigter Nichtabnahme der gelieferten Ware gehen Kosten und Schäden zu Lasten des Kunden. Rücksendungen
gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige Zustimmung nicht angenommen.
(3) Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung berechnen wir je Entladevorgang
eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebührenrechnung. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand
frei Lager zurückgegeben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut. Änderungen der
Gebühren- und Kostenpauschalen behalten wir uns vor.
(4) Verpackungsmaterialien (z. B. Paletten) sind an uns zu Lasten des Kunden zurückzugeben. Transport- und Umverpackungen
werden nicht zurückgenommen.
(5) Transportschäden sind uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen
Güternah- und -fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Kunde die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem
Frachtführer wahrzunehmen.
§ 7 Lagerhaltungskosten
(1) Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Lagerhaltungskosten in Höhe von 1 € zzgl. Mwst. pro Tag zu berechnen, wenn die Ware
länger als drei Wochen beim Verkäufer eingelagert ist und vom Kunden nicht abgeholt wird.
Stand 26.04.2024
(2) Die Lagerhaltungskosten werden dem Kunden in Rechnung gestellt.
§ 8 Mängelgewährleistung
(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Für Waren, die an Verbraucher abgegeben worden oder die entsprechend
ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, gelten
die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
(2) Vertragsgegenstand ist ausschließlich das verkaufte Produkt mit denjenigen Eigenschaften und Merkmalen sowie dem
Verwendungszweck, der sich aus der Produktbeschreibung und aus der Auftragsbestätigung ergibt. Eine Bezugnahme auf
DIN-Normen bedeutet keine Garantie durch uns, es sei denn, dass eine solche ausdrücklich vereinbart wurde. Andere
weitergehende Merkmale oder darüber hinaus gehende Verwendungszwecke gelten nur dann als vereinbart, wenn sie von uns
ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Handelsübliche Abweichungen der von uns gelieferten Waren, insbesondere
materialbedingte Struktur- und Farbabweichungen, Mengen-, Gewichts- und Qualitätstoleranzen bleiben stets vorbehalten und
stellen keine Abweichung von der von uns geschuldeten Leistung dar.
(3) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach § 377 HGB zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich nach Lieferung, in
jedem Fall aber vor Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen. Nicht offensichtliche Mängel hat der Kunde unverzüglich nach
Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Handelsüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
(3) Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder
zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde jedoch nach seiner Wahl
berechtigt, Rücktritt oder Minderung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
(4) Handelt es sich um gebrauchte Ware, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen, es sei denn es läge eine
arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigenschaft vor oder der Kunde hat die Ware als Verbraucher von uns bezogen.
(5) Stellt der Kunde einen Mangel fest, darf er die Ware nicht bearbeiten, verarbeiten, verkaufen, einbauen etc. bis eine
Beweissicherung mit uns oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche
Regelung über das weitere Vorgehen mit uns getroffen wurde.
§ 9 Haftungsbeschränkung
(1) Wir haften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Im Falle einer solchen Haftung aus
leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, die vertragstypisch und vorhersehbar sind.
(3) Die in Ziffer (2) vereinbarte Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn wir für eine von uns garantierte Beschaffenheit, wegen
Arglist, nach dem Produkthaftungsgesetz oder für solche Schäden haften, die aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit entstehen.
(4) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc.
(5) Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be- und Verarbeitungen von Baustoffen wird nur
übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und Sicherungsrechte
(1) Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren („Kaufsache“) bis zum Eingang aller Zahlungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir
berechtigt, die Kaufsache zurückzuverlangen. Der Kunde genehmigt bereits jetzt, dass wir in diesem Fall berechtigt sind, den
Betrieb des Kunden zu betreten und die Kaufsache zurückzunehmen. In unserem Verlangen nach Rückgabe der Kaufsache liegt
ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren freihändiger Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen
Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
(3) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage
gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer
Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den uns entstandenen Ausfall.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Die Veräußerung der Kaufsache im
Rahmen von Räumungsverkäufen oder in großen Teilen oder „asset deals“ im Rahmen einer geplanten Aufgabe von Standorten
oder des Geschäftsbetriebes ist nicht zulässig. Der Kunde tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages
(einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung ab, die ihm bzgl. der Kaufsache aus der Weiterveräußerung gegen seine
Abnehmer erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Die
Abtretung erfolgt einschließlich aller Nebenrechte und Sicherheiten, insbesondere der Rechte aus einem mit dem Abnehmer
vereinbarten Eigentumsvorbehalt. Wir nehmen diese Abtretung an. Der Kunde wird zur Einziehung der Forderungen ermächtigt.
Zur weiteren Abtretung dieser Forderungen an Dritte ist der Kunde nicht berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten
Factorings ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe des Factors schriftlich
angezeigt wird und der Factoringerlös mindestens den Wert unserer gesicherten Forderung erreicht.
Die Ermächtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum Einzug der abgetretenen Forderungen kann durch uns mit sofortiger
Wirkung widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegen uns nicht fristgerecht nachkommt oder
Hinweise auf eine Vermögensgefährdung vorliegen. Sie erlischt automatisch, wenn gegen den Kunden Antrag auf Eröffnung des
Insolvenzverfahrens gestellt wird. In allen oben aufgeführten Fällen können wir verlangen, dass der Kunde die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen
aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
(5) Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit
anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschließlich Umsatzsteuer) zu den anderen verarbeiteten
Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das Gleiche wie für die
unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6) Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum
an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschließlich Umsatzsteuer)
zu den anderen vermischten Gegenständen im Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache
des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde
verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns.
(7) Mit Widerruf oder Erlöschen der Ermächtigung zum Weiterverkauf der Waren sowie zum Einzug der abgetretenen Forderungen
(Ziffer 4) ist der Kunde auch nicht mehr befugt, die Ware zu verarbeiten, umzubilden, untrennbar zu vermischen oder einzubauen.
(8) Wird die Kaufsache vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Kunde
schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der
Kaufsache (Faktura-Endbetrag unserer Forderung einschließlich Umsatzsteuer) mit allen Nebenrechten einschließlich eines
solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek, mit Rang vor dem Rest ab.
Stand 26.04.2024
(9) Wird die Ware vom Kunden als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück eingebaut, so tritt dieser schon jetzt die aus
der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des
Wertes der Ware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(10) Der Kunde tritt sicherungshalber alle Forderungen gegenüber Versicherungsgesellschaften bzgl. der Vorbehaltsware in Höhe
des Faktura-Endbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) unserer Forderung gegenüber dem Kunden an uns ab. Auf unser Verlangen
wird der Kunde die Versicherungsgesellschaft anweisen, uns einen Sicherungsschein zu erteilen.
(11) Wir sind verpflichtet, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden, aber nach unserer Wahl, insoweit
freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen nicht nur vorübergehend um mehr als
10 % übersteigt.
§ 11 Bundesdatenschutzgesetz, SCHUFA und Auskunfteien
(1) Bei allen Vorgängen der Datenverarbeitung (z. B. Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung) verfahren wir nach den
gesetzlichen Vorschriften. Ihre für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und für die
Auftragsabwicklung im erforderlichen Umfang an von uns beauftragte Lieferanten und Dienstleister weitergegeben.
(2) I Es kann jederzeit eine Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten eingeholt werden, deren Berichtigung
(Artikel 16 DS-GVO), Löschung (Artikel 17 DS-GVO) oder Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DS-GVO) verlangen sowie die
Rechte auf Datenübertragbarkeit (Artikel 20 DS-GVO) geltend machen.
(3) Ebenfalls kann der Kunde dieser Erklärung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widersprechen.
Für die Datenverarbeitung verantwortlich ist:
Höber GmbH – Stockland 1 – 56412 Niederelbert
§ 12 Creditreform
Unser Unternehmen prüft regelmäßig bei Vertragsabschlüssen und in bestimmten Fällen, in denen ein berechtigtes Interesse
vorliegt, auch bei Bestandskunden Ihre Bonität. Dazu arbeiten wir mit der Creditreform Boniversum GmbH, Hellersbergstraße 11,
41460 Neuss, sowie der Creditreform Koblenz, Rizzastraße 49, 56068 Koblenz zusammen, von der wir die dazu benötigten Daten
erhalten. Zu diesem Zweck übermitteln wir Ihren Namen und Ihre Kontaktdaten an die Creditreform Boniversum GmbH und die
Creditreform Koblenz. Die Informationen gem. Art. 14 der EU Datenschutz-Grundverordnung zu der bei der Creditreform
Boniversum GmbH stattfindenden Datenverarbeitung finden Sie hier: www.boniversum.de/EU-DSGVO und unter
www.creditreform-koblenz.de/EU-DSGVO .
§ 13 Streitbeilegungsverfahren
Wir sind grundsätzlich nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle
teilzunehmen.
Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.
